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Prozesskosten sind absetzbar |
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Autor: Rechtsanwalt / Fachanwalt für Medizinrecht Torben Hoffmann |
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Prozesskosten sind als außergewöhnliche Belastungen absetzbarDer Bundesfinanzhof hat seine bisherige Rechtsprechung zur Absetzbarkeit von Prozesskosten geändert. Mit Urteil vom 12.5.2011, Az.: VI R 42/10 entschieden die Richter, dass Prozesskosten, die im Rahmen eines Zivilprozesses für Kläger und Beklagten entstehen, als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden können. Dieses war bislang nicht der Fall. Die Absetzbarkeit besteht dabei unabhängig vom Gegenstand des Verfahrens. Einzige Bedingung ist jetzt nur noch, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint. Hiervon ist nach den Worten der obersten Finanzrichter auszugehen, wenn der Erfolg des Zivilprozesses mindestens genauso wahrscheinlich ist wie der Misserfolg. Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen der Autor, Rechtsanwalt Torben Hoffmann, jederzeit gern zur Verfügung:Fon 0521 96 78 314 |
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