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Ist das Arbeitszeugnis okay? PDF Drucken E-Mail

Autor: Dirk Buschmann | Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können


Ist das Arbeitszeugnis okay?

Nur für Personaler und Chefs: Legen Sie diese Checkliste dem Zeugnisentwurf bei, wenn Sie ihn von den Vorgesetzten des ehemaligen Mitarbeiters prüfen lassen.
 
Nur für Führungskräfte: Prüfen Sie mit dieser Checkliste, ob Sie (bzw. der Zeugnisaussteller) auch nichts vergessen haben.
  
 

Checkliste Arbeitszeugnis zur Prüfung auf Vollständigkeit:

  • Firmenbogen mit Firmenbriefkopf und Angaben zum Arbeitgeber
     
  • Überschrift (Zeugnis, Zwischenzeugnis, Ausbildungszeugnis)
     
  • Eingangsformel: Personalien des Mitarbeiters (Vor- und Nachname, Geburtsdatum und ggf. Geburtsort), akademische Titel
     
  • Dauer des Anstellungsverhältnisses
     
  • Aufgabenbeschreibung: Art der Tätigkeiten, hierarchische Position, berufliche Entwicklung im Unternehmen
     
  • Leistungsbeurteilung: Können, Wollen, Ausdauer, Einsatz, Erfolg, Potential
     
  • Herausragende Erfolge, Projekte oder Ergebnisse: Patente, Verbesserungsvorschläge, Umsatzsteigerungen usw.
     
  • Zusammenfassende Leistungsbeurteilung (Zufriedenheitsaussage)
     
  • (bei Vorgesetzten) Führungsleistung: Motivation, Abteilungsleitung, Arbeitsklima
     
  • Verhaltensbeurteilung: Vertrauenswürdigkeit, Verantwortungsbereitschaft
     
  • Sozialverhalten: Verhalten zu Vorgesetzten, Gleichgestellten ("Kollegen"), Mitarbeitern, Dritten (z.B. Kunden)
     
  • Beendigungsmodalität bei Endzeugnis
     
  • Zeugniserteilungsgrund bei Zwischenzeugnis
     
  • Schlussformel (bei Endzeugnis): Dank, Bedauern, Zukunftswünsche
     
  • Aussteller: Ort, Datum, Name des Ausstellers in maschinenlesbarer Form, Vertretungszusatz, Original-Unterschrift
     
Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen der Autor Dirk Buschmann jederzeit gern zur Verfügung:
Fon  05225 87 22 24  |  Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können   |  www.jobpraxis.de